Novellierung der 15. BayIfSMV

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Die 15. BayIfSMV wird zum 17. Februar 2022 erneut angepasst. Folgende Regelungen haben Auswirkun- gen auf den Vereinssport:

3G bei eigener Sportausübung: Künftig ist das Sporttreiben, egal ob Indoor oder Outdoor, für alle Perso- nen möglich, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt auch für die vereinseigenen Fit- nessstudios.

Zugangsbeschränkung für Zuschauer unter 2G: Vollständig geimpfte oder genesene Personen können ab sofort Sportveranstaltungen besuchen, ohne zusätzlich einen negativen Testnachweis erbringen zu müssen.

Zutrittserleichterung für Kinder und Jugendliche: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Genesung bzw. Impfung Zugang.

Neue Zuschauerkapazitäten für Sportveranstaltungen: Künftig dürfen bei Sportveranstaltungen die Zu- schauerkapazitäten zu 50 Prozent ausgelastet werden. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von ma- ximal 25.000 Zuschauern. Im Übrigen verbleibt es bei der FFP2-Maskenpflicht. Dagegen entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie die Ausgabe von personalisierten Tickets.

Hotspotregelung aufgehoben: Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown (Inzidenzwerte von über 1.000) wird ersatzlos gestrichen.

 

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